Die Haftpflichversicherung innerhalb der KFZ-Versicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie dient zur Schadensdeckung von Unfallopfern oder Schäden am Eigentum die bei Nutzung des PKW entstehen können.
Diese Schäden sind in der Versicherung mit der gesetzlichen Mindestdeckung versichert.
Hier sind auch mitfahrende Personen, insofern der Fahrzeugführer einen Unfall verursacht, mitversichert.
Diese Mindestversicherungssumme beträgt bei Personenschäden 2,5 Mio. Euro und wird aber meist höher bis hin zur unbegrenzten Deckung
von den Gesellschaften angeboten.
Bei Sachschäden sind es 500.000 Euro und bei Vermögensschäden 50.000, die mindestens versichert werden.
Als Versicherter sollten Sie möglichst eine unbegrenzte Deckungssumme wählen. Im Preis handelt es sich hier nur um eine sehr geringfügige Erhöhung.
Sie sind dann jedoch dann in der Regel bei Personenschäden bis 7,5 Mio. Euro je Person und bei Sachschäden in unbegrenzter Höhe versichert.