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Insassenunfallversicherung

Der KFZ-Versicherungsschutz kann durch eine Insassenunfallversicherung erweitert werden.
Diese tritt dann in Kraft, wenn die Haftpflichversicherung oder eine weitere Versicherung einer dritten Person nicht haftbar gemacht werden kann.
Sie tritt also in Kraft, wenn der Fahrer ohne Eigenverschulden (höhere Gewalt) einen Unfall verursacht bzw. der Schadensverursacher(z.B. bei Fahrerflucht) nicht ermittelt werden kann.

Der Versicherungsschutz besteht nur in Zusammenhang mit einer Beförderung. Hierzu zählen auch das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.

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